Beiträge willkommen: suedasien.info versteht sich als vorwiegend deutschsprachiges Informationsportal für die Region Südasien. Wir freuen uns über externe Beiträge zu allen Aspekten der Gesellschaft, Politik, Geschichte und Kultur des Subkontinents bzw. auf die gesamte Bandbreite des vielfältigen und vielschichtigen Lebens in der Region überhaupt. ... [mehr ...]
Call for Papers: Liebe Leserinnen und Leser, in loser Folge möchten wir Spezialisten vorstellen, die langjährig in der und über die Region gearbeitet haben - sowohl im akademischen als auch im nicht-akademischen Bereich - und daher fundierte Einblicke eröffnen können. Ziel ist es dabei entgegen den Trends einer oft schnelllebigen Mediengesellschaft das zumeist Jahre und Jahrzehnte umfassende Schaffen von Wissenschaftlern und Fachleuten in möglichst umfassender Bandbreite sichtbar zu machen, d.h. ein Werk durchaus mit unterschiedlichen Akzentsetzungen, Brüchen oder theoretischen Ansätzen vorzustellen. Die Redaktion freut sich wie immer auf Ihre Vorschläge, Ideen, Anregungen und Mitarbeit an dieser Reihe! ... [mehr ...]
M | D | M | D | F | S | S |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | |||
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 |
26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 |
Es wird gezeigt, dass die Normen des internationalen Umweltrechts (200 Verträge innerhalb des Umweltprogramms der UNO sowie etwa 900 bi- und multilaterale Verträge) wenig verbindlich sind, so dass sich kaum ein positives Menschenrecht aus ihnen herleiten lässt.[1] Ansatzpunkte für ein Recht auf eine saubere Umwelt bietet aber das internationale Menschenrecht, da aufgrund neuerer Entwicklungen "Umwelt- und Menschenrechte zusammen genommen allgegenwärtig und ausgereift sind"[2].
Anhand des indischen Verfassungsrechts und der korrespondierenden Rechtsprechung wird abschließend gezeigt, dass Menschenrechtsnormen auch in der Praxis benutzt werden, um ein Recht auf eine saubere Umwelt herzuleiten. Vermutlich ist dies nirgendwo so deutlich geschehen wie in Indien.
Internationales Umweltrecht soll in erster Linie dem Schutz der Umwelt dienen.[3] Der Schutz der Flora und Fauna, die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und der Artenvielfalt sind nur einige Beispiele. Menschen werden durch internationales Umweltrecht verpflichtet, ihr Handeln dementsprechend zu orientieren.
Internationales Umweltrecht gehört zu den jüngsten Disziplinen des Völkerrechts. Obwohl die erste multilaterale Konvention - die Convention for the Protection of Birds Useful to Agriculture - bereits 1902 in Kraft trat, entstand das Bewusstsein, ein umfassenderes Regelwerk zu erstellen, erst in den späten 1960er Jahren.[4] Die Verschmutzung der Atmosphäre, der Verlust der Artenvielfalt, die Gefahren durch radioaktives Material und die generelle Degradierung des Lebensraums haben die internationale Gemeinschaft dazu bewogen haben, ein möglichst effektives Rechtssystem zum Schutze der Umwelt auf multilateraler Basis zu entwickeln,[5] um einem Umweltdesaster zuvorzukommen.
Allerdings heben Umweltaktivisten hervor, dass Umweltrecht "ökozentrisch" sei.[6] In anderen Worten: der Schutz der Umwelt per se steht im Vordergrund, und nicht der Schutz der Menschen. Verpflichtungen entstehen für Regierungen, Firmen, Individuen und Gruppen, damit die vorgesehenen Ziele erreicht werden. Der Antarctica Treaty (1959), die World Heritage Convention (1972), die Convention on International Trade in Endangered Species (1973) und die World Charter for Nature (1982) dienen als Beispiele. Diese Verträge wurden nicht zum alleinigen Schutz der Menschen abgeschlossen. Sie sollen eher die Umwelt vor der Ausbeutung durch Menschen schützen.[7]
Im Gegensatz dazu soll im Folgenden ein "anthropozentrischer Ansatz" benutzt werden, um zu prüfen, ob umweltrechtliches Vertragswerk auch Normen enthält, die den Schutz der Menschen vor Umweltzerstörung begünstigen. Der anthropozentrische Ansatz geht davon aus, dass "Umweltrechte in erster Linie dem Schutze der Menschen, und nicht dem Schutz der Umwelt per se diene."[8].
Man darf nicht vergessen, dass Umweltschutz oftmals im Konflikt mit unmittelbaren Interessen der Menschen steht.[9] Staaten und ihren Bürgern kann ein Nachteil entstehen, wenn aktuelle wirtschaftliche Entwicklung auf Kosten von nachhaltigem Umweltschutz eingeschränkt wird.[10] Besonders in weniger entwickelten Ländern hat der kurzfristige Kampf gegen die Armut häufig einen höheren Stellenwert als der langfristige Schutz des Lebensraums. Staaten scheinen gezwungen, sich permanent zu entwickeln, um auf globaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus hat die Verabschiedung der Declaration on the Right to Development [11] durch die UN-Vollversammlung die Einschränkung eines möglichen Umweltrechts zur Folge, da die Rechte auf wirtschaftliche Entwicklung in erster Linie mit Umweltrechten im Konflikt stehen.
Allerdings steht die Existenz eines Rechts auf wirtschaftliche Entwicklung nicht unbedingt in unmittelbarem Gegensatz zu einem möglichen Umweltrecht. Im Völkerrecht werden gegensätzliche Normen von Fall zu Fall nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Die internationale Gemeinschaft muss also das Recht auf wirtschaftliche Entwicklung und ein eventuelles Recht auf eine saubere Umwelt ausbalancieren.[12] Allerdings bleibt festzuhalten, dass der momentane Ansatz eher darauf abzielt, dem Recht auf wirtschaftliche Entwicklung Vorrang einzuräumen. Wenn die Staaten aber in der Lage wären, beide Rechte angemessen zu berücksichtigen, dann müssten wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz nicht mehr im Gegensatz stehen, sondern könnten sich ergänzen. Eine solche Balance wird in diesem Zusammenhang oftmals als "nachhaltige Entwicklung" bezeichnet.
Es wurde 1972 auf der United Nations Conference on the Human Environment in Stockholm versucht, ein umfassendes Umweltrechtregime zu schaffen. Die unverbindliche Stockholm Declaration on the Human Environment [13] wurde einstimmig verabschiedet. Obwohl man sich nicht auf ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt einigen konnte, ist das Dokument ein Zeugnis für die Sorge der internationalen Gemeinschaft um den Erhalt der Umwelt.[14] Noch wichtiger ist, dass der Rahmen für weitere Initiativen gesetzt wurde.
Zwei Prinzipien der Stockholm Declaration haben die Qualität eines Umweltrechts. Principle 1 der Stockholm Declaration enthält das "fundamental right to freedom, equality and adequate conditions of life, in an environment of quality that permits a life of dignity and well-being". Damit wird ein Recht auf eine lebenswerte Umwelt proklamiert, das allerdings nicht bindend ist.
1992 wurde die United Nations Conference on Environment and Development (UNCED) in Rio de Janeiro abgehalten. Obwohl der Umweltschutz, wie der Titel der Konferenz suggeriert, eines der Hauptthemen war, standen bei UNCED eher wirtschaftspolitische Themen und die Nord-Süd-Beziehungen im Vordergrund.[15] Das Wort "Menschenrecht" findet sich nur dreimal in der Rio Declaration on Environment and Development.[16] Diane Shelton stellt heraus, dass kein expliziter Zusammenhang zwischen Menschen- und Umweltechten hergestellt wurde.[17] Nur Principle 10 der Rio Declaration kann als "Beteiligungsrecht in Umweltfragen" angesehen werden.[18] Es stellt heraus, dass Umweltaspekte werden "at best handled with participation of all concerned citizens". Darüber hinaus müssen die Staaten "effektiven Zugang zu der Gerichtsbarkeit und den jeweiligen Behörden" sicherstellen.
Der Schwerpunkt der Rio Declaration liegt eher auf dem Recht auf rasche wirtschaftliche Entwicklung als auf Nachhaltigkeit. Ein explizites Recht auf eine saubere Umwelt lässt sich aus ihr nicht ableiten. Parallel zu Rio gab es aber eine weitere Entwicklung, welche in Zukunft ein Recht auf eine saubere Umwelt zur Folge haben könnte. 1989 wurde eine Sub-Commission of the United Nations on Human Rights unter dem Vorsitz von Fatma Zohra Ksentini beauftragt, zu prüfen, ob ein Recht auf eine saubere Umwelt möglich sei.[19] Der Ksentini Report von 1994 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Recht auf eine saubere Umwelt bereits im Rahmen der positiven Menschenrechte existiere.[20] Die Draft Principles on Human Rights and the Environment, die integraler Bestandteil des Reports sind, stellen dies heraus.[21] Principle 1 erläutert, dass Menschen- und Umweltrechte zusammen gehören.
Boyle fasst zusammen, dass es einen "Umschwung von Umweltrecht zu dem Menschenrecht auf eine saubere Umwelt"[22] gegeben habe. Der Ksentini Report habe die existierenden Menschenrechte "vergrünt".[23]
Beinhalten die existierenden globalen und regionalen Menschenrechtsverträge bereits ein Recht auf eine saubere Umwelt? Wortwörtlich gesehen kaum. Allerdings schlägt Michael Anderson vor, Umweltrechte aus den positiven Menschenrechten abzuleiten, weil das internationale Menschenrechtssystem bereits institutionell gut ausgebildet sei und damit ein Recht auf eine saubere Umwelt effektiver sein könnte.[24] Da die Beziehung von Menschenrechten und Umweltrechten nach dem Ksentini Report "interdependent, complement and indivisible"[25] ist, sollen im Folgenden exemplarisch einige Menschenrechte diskutiert werden, die das Potential haben, auch als Umweltechte ausgelegt zu werden.
Nur zwei Normen aus Menschenrechtsverträgen begründen ein explizites Umweltrecht: Art. 11 des San Salvador Protocol zur American Convention on Human Rights (ACHR) und Art. 24 der African Charter for Human and People's Rights (ACHPR), der hier exemplarisch diskutiert werden soll.
Die ACHPR ist der erste Menschenrechtsvertrag, der ein Recht auf eine saubere Umwelt vorsieht. Art. 24 ACHPR ist ein sogenanntes Menschenrecht der dritten Generation[26]:
"All peoples shall have the right to a general satisfactory environment favorable to their development."
Menschenrechte der dritten Generation, auch Solidaritätsrechte genannt, beziehen sich auf "groups rather than to individuals, and require the Government and international agencies to co-operate with and assist those whose own resources are insufficient to achieve the necessary ends"[27].
Obwohl der Bevölkerung des afrikanischen Kontinents durch Art. 24 ACHPR ein explizites Umweltrecht gewährt wird, kann es nicht als effektiv angesehen werden. Der Status von Menschenrechten der dritten Generation ist noch unklar. Merrills meint, dass Art. 24 ACHPR nicht den Status eines Menschenrechts habe, weil sein Charakter und dessen Zusammenhang unklar sei.[28] Anderson stützt Merills und ist der Meinung, dass der Artikel eng ausgelegt werden müsse und sich deswegen höchstens auf Luftverschmutzung beziehe.[29] Fraglich bleibt auch, ob ein effektiver Kontrollmechanismus existiere. Wie man also sehen kann, ist Art. 24 ACHPR sehr vage. Die ACHPR wird generell als sehr inkonsistent kritisiert.[30] Damit bleibt jeder Versuch, Art. 24 ACHPR den Status eines durchsetzbaren Rechtes zuzusprechen und ein effektives Menschenrecht auf eine saubere Umwelt aus diesem Artikel auzuleiten, problematisch.
Obwohl Menschenrechte der ersten und zweiten Generation kein explizites Recht auf eine saubere Umwelt beinhalten, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf sie zu werfen, da sie aufgrund ihres verbindlichen Charakters einen wesentlich höheren Status als Rechte der dritten Generation haben. Teleologisch interpretiert können sie Meilensteine im Bereich des Umweltrechts setzen.
Bürgerliche und politische Rechte sind "individuelle Rechte, die vor willkürlichem staatlichen Handeln schützen und Teilnahme an gesellschaftlichen Fragen garantieren sollen".[31] In der jüngeren Diskussion gab es wiederholt Versuche, ein Recht auf eine saubere Umwelt aus dem Recht auf Leben (Art. 6(1) ICCPR) in Verbindung mit dem Recht auf ein faires Verfahren abzuleiten.[32] Beide haben den Charakter eines fundamentalen Menschenrechts.
Leitfrage in diesem Kontext ist, ob das Recht auf Leben positive Verpflichtungen für die Staaten zur Folge hat. Müssen die Staaten sich aktiv für die Verbesserung der Lebensbedingungen einsetzen, z.B. den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sauberer Luft garantieren, um nicht negativ in dieses fundamentale Recht einzugreifen? Das United Nations Human Rights Committee[33] bestätigt diese Position. Churchill stellt heraus, dass das Recht auf Leben theoretisch auf den Bereich der Umwelt angewendet werden könne, obwohl es bisher keinen Präzedenzfall in der internationalen Gerichtsbarkeit gegeben habe.[34]
Darüber hinaus haben die Menschen ein Recht auf einen fairen Prozess, sollte der Staat sich nicht umweltgerecht verhalten haben.[35] Allerdings müssen sie nach dem Prinzip der Betroffenheit nachweisen, dass ihre eigenen Rechte negativ verkürzt wurden. Dies ist insofern interessant, weil fast jedes Handeln eines Staates, welches die Umwelt und damit verbunden auch den Lebensraum von Bürgern beeinflusst, vor nationalen Gerichten (und in einigen Fällen auch vor internationalen Gerichten, wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg) in Frage gestellt werden kann. Die Möglichkeit, gegen Umweltverschmutzungen vorzugehen, wird so erweitert.
Außerdem wurden Versuche unternommen, das Recht auf eine saubere Umwelt aus wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten abzuleiten. Menschenrechte der zweiten Generation "sollen Regierungen dazu bewegen, Rahmenbedingungen für ein würdiges Leben und die volle Entfaltung der Persönlichkeit von Individuen, und manchmal Gruppen, zu erschaffen"[36]. Regierungen sind Standards unterworfen, die ihr Handeln einschränken. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard interessant. Ihr Inhalt wurde auch von der UN-Vollversammlung mehr Bedeutung zugeschrieben, "recognizing that all individuals are entitled to live in an environment adequate for their health and well-being"[37].
Wenn die Rechte auf Gesundheit und angemessenen Lebensstandard vorbehaltslos implementiert wären, gäbe es keine Umweltprobleme. Aber das Recht auf Gesundheit ist sehr schwammig formuliert und verpflichtet lediglich die Staaten, das zu unternehmen, was sie Kraft ihrer verfügbaren Ressourcen tun können.[38] Dasselbe gilt für das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Obwohl die Staaten einer Verpflichtung unterliegen, die Umweltbedingungen zu verbessern,[39] können wie gezeigt, andere Menschenrechte, wie das Recht auf wirtschaftliche Entwicklung, ein Recht auf eine saubere Umwelt einschränken.
Internationales Umweltrecht ist zu schwach, um als Basis für ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt zu dienen. Die Stockholm Declaration und die Rio Declaration sind rechtlich nicht bindend.[40] Die Draft Principles of the Ksentini Report sind noch nicht in Kraft. Selbst wenn sie in Kraft treten sollten, ist ihr Status nicht ausreichend, ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt zu begründen.
Im Gegensatz dazu scheinen die internationalen Menschenrechte, wie z.B. das Recht auf Leben, einen geeigneteren Ansatzpunkt zu bieten, um ein Recht auf eine saubere Umwelt zu begründen. Allerdings sind Urteile internationaler Gerichte eher selten.[41] "Argumente für den Schutz der Umwelt, die sich aus Menschenrechten ergeben, lassen sich wesentlich besser aus der nationalen Rechtsprechung herleiten"[42], weil die meisten die Umwelt betreffenden Prozesse in den nationalen Rechtssystemen verhandelt werden.
Am Beispiel des indischen Rechtssystems soll gezeigt werden, ob und wie indische Gerichte, Menschenrechte auf den Bereich der Umwelt erweitern. Indien stellt einen Extremfall dar. Indische Richter haben die Grundrechte der indischen Verfassung rigoros zugunsten eines Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ausgelegt. Da die Praxis nahezu einmalig ist, könnte das Beispiel Indien als Vorbild für eine Umweltrechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene dienen, die Umweltprobleme ernsthafter berücksichtigt.
Es gibt kaum geschriebene Gesetze in Indien, die ein Umweltrecht vorsehen. Richter, Anwälte und Aktivisten haben sie aus den verschiedensten Normen hergeleitet.[43]
Abschnitt III (Art. 12-35) der indischen Verfassung (Constitution of India, COI) enthält die Grundrechte. Da Indien am 27. März 1979 Vertragspartei des International Convenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und des International Convenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR) wurde, sollten die Rechte des Abschnitt III im Einklang mit dem internationalen Menschenrecht stehen.[44]
Allerdings sind die politischen Rechte des ICCPR in Abschnitt III der COI enthalten, während die wirtschaftlichen und sozialen Rechte des ICESCR sich in Abschnitt IV der COI (Art. 36-51: Directive Principles of State Policy) befinden, so dass sie nicht direkt durch Individuen oder Gruppen einklagbar sind.[45] Deshalb kann man argumentieren, dass ihnen der unmittelbare Grundechtstatus genommen wird. Du Bois fasst zusammen, dass sich Umweltrechte eher in Abschnitt IV als in Abschnitt III der COI befinden,[46] was deren unmittelbare Anwendung durch Individuen problematisch macht.
Im Gegensatz zu den Grundrechten setzen die Directive Principles of State Policy den Rahmen, in dem sich staatliche Institutionen und Behörden bewegen können. Allerdings kann das Recht des einen die Verpflichtung des anderen sein. Der Supreme Court of India hat 1980 entschieden, dass Abschnitt III und Abschnitt IV der COI sich nahtlos ergänzen. Während Abschnitt IV dem Staat Verpflichtungen überträgt, sei Abschnitt III ein Kontrollmechanismus.[47] Deswegen steht der Staat seinen Bürgern gegenüber in der Verantwortung, die in Abschnitt IV aufgeführten Verpflichtungen durch aktives Handeln zu erfüllen.[48] So hat z.B. der Rajasthan High Court in Koolwal v. Rajasthan die Existenz von Umweltrechten bejaht, obwohl keine Beanstandung der Bevölkerung geltend gemacht wurde.[49]
Bereits länger findet unter indischen Rechtsgelehrten eine Diskussion über die Existenz eines Rechts auf eine saubere Umwelt statt. Befürworter eines solchen Rechts berufen sich dabei insbesondere auf Art. 48A in den Directive Principles der COI:
The State shall endeavour to protect and improve the environment and to safeguard the forests and wild life of the country.
Darüber hinaus sagt Art. 51A (g) COI[50] im Abschnitt über die Fundamental Duties:
It shall be the duty of every citizen of India - [...]
g) to protect and improve the natural environment including forests, lakes, rivers and wild life, and to have compassion for living creatures [...].
Grundsätzlich sollen Menschenrechte vor staatlicher Willkür schützen. Aber die Umwelt soll nicht nur durch den Staat, sondern nach Art. 51A (g) COI auch durch jede (natürliche und juristische) Person geschützt werden. Viele Formen der Umweltzerstörung gehen nicht vom Staat, sondern von Firmen oder Privatleuten aus. Mit diesem Ansatz kann also das quasi verfassungsrechtliche Umweltrecht in Einklang mit der Theorie der Drittwirkung der Grundrechte auch gegen private Akteure angewendet werden. In anderen Worten: Der Staat muss verhindern, dass die Umwelt durch Private verschmutzt wird, weil sonst das Recht der Grundrechtsträger verletzt werden könnte.
Wie können Bürger aber ein Recht auf eine saubere Umwelt einklagen? Anders als in vielen anderen Staaten haben Bürger in Indien nach Art. 32 COI das Recht, zur Durchsetzung von Grundrechten jenseits des üblichen Instanzenweges den Supreme Court direkt anzurufen.[51] Ein ähnliches Recht für den Zugang zu den High Courts der Unionsstaaten besteht mit Art. 226 COI. [52] Dieser Artikel ist sogar breiter angelegt als Art. 32 COI, weil er "nicht nur für die Durchsetzung von Grundrechten, sondern auch für jeden anderen Zweck geltend gemacht werden kann"[53]. Damit eröffnet sich für Bürger die Möglichkeit, vor den High Courts die Erfüllung der Umweltpflichten aus Abschnitt IV COI einzuklagen.
Es ist relativ unbürokratisch und kostengünstig, die höchsten Gerichtshöfe anzurufen,[54] weil Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Interesse (public interest litigation) [55] zu einem integralen und oft benutzten Bestandteil des indischen Prozessrechts geworden sind. Dank dieses Instruments haben die Gerichte die Durchsetzung von Umweltrechten praktikabler gestaltet. Briefe und Telegramme von Bürgern und Gruppen können in einstweilige Anordnungen umgewandelt werden, und Gerichte können proaktiv vorgehen.[56] Gerichte haben sogar Fälle im Namen des Volkes eingeleitet, weil einerseits das Bewusstsein über das Recht auf eine saubere Umwelt noch nicht ausgeprägt und andererseits für viele Inder der Zugang zu Gerichten praktisch nicht gegeben ist. Dieser innovative juristische Mechanismus eröffnet außergewöhnliche Verfahrenswege und hat die Gerichte zu Institutionen für die gesamte indische Bevölkerung gemacht, weil sie unverzüglich handeln können, wenn die Exekutive gegen gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt und so die Grundrechte der Bürger rechtswidrig verkürzt.[57]
Die relativ einmaligen prozeduralen Rechte[58] erleichtern es, Umweltvergehen vor den staatlichen High Courts und dem Supreme Courts als Grundrechtsverstöße anzuklagen. Mit der Public Interest Litigation können Prozesse auch im Namen von Bürgern eingeleitet werden, denen der Zugang zur Gerichtsbarkeit erschwert ist. Somit wird diesen im erweiterten Sinne ein Recht auf einen fairen Prozess ermöglicht.
So wie auch auf internationaler Ebene darüber diskutiert wird, ob sich aus dem Recht auf Leben ein Recht auf eine saubere Umwelt herleiten lässt, haben auch indische Gerichte insbesondere Art. 21 COI (Protection of life and personal liberty) herangezogen, um den Schutz vor Umweltzerstörung menschenrechtlich zu begründen.[59] Einer der meist zitierten Fälle in diesem Zusammenhang ist Subhash Kumar v. State of Bihar. Der Kläger Kumar machte geltend, dass die Luft- und Wasserverschmutzung sein Recht auf Leben aus Art. 21 COI beeinträchtige. Der Supreme Court urteilte:
"Article 32 [das prozedurale Grundrecht] is designed for the enforcement of Fundamental Rights of a citizen by the Apex Court. [...] The right to live is a Fundamental Right under Art. 21 of the Constitution and it includes the right of enjoyment of pollution free water and air for full enjoyment of life".
Das Gericht entschied sogar, dass Art. 21 COI in Verbindung mit Art. 32 COI von "Sozialarbeitern und Journalisten" geltend gemacht werden kann, die selbst nicht betroffen sind.[60] Mit anderen Worten: Nahezu jede Person, die Zweifel daran hat, dass die Umweltbedingungen ausreichend für ein würdiges Leben sind, kann die Gerichte anrufen.
Diese Entscheidung des Supreme Courts hat in der Tat revolutionären Charakter und wurde in anderen Fällen bestätigt.[61] Falls behauptet wird, dass das Lebensumfeld übermäßig verschmutzt ist, kann das höchstes Gericht des jeweiligen Staates bzw. der Supreme Court aufgefordert werden, zu ermitteln und gegebenenfalls einzuschreiten. Die Verwaltung und private Akteure müssen ihr Handeln an minimalen Umweltstandards orientieren.[62]
In anderen Fällen hat sich der Supreme Court in seiner Urteilsbegründung interessanterweise auf internationales "Soft Law" berufen, obwohl dies, wie erwähnt, keinen verbindlichen Charakter hat.[63] Das vage internationale Umweltrecht kann also doch einen Effekt auf die Rechssprechung in den nationalen Systemen haben.
Das Recht auf Leben aus Art. 21 COI hat sich als substantielle Norm erwiesen, um Umweltrechte einzuklagen. Im Laufe der Jahre wurde der Geltungsbereich durch indische Gerichte erweitert. Das Kerala High Court hat zum Beispiel das Recht auf sauberes Trinkwasser unter Art. 21 COI subsumiert.[64] Indische Richter haben mit solchen Entscheidungen anerkannt, dass es ein ungeschriebenes Menschenrecht auf eine saubere Umwelt gibt. Anderson faßt zusammen, dass "probably more than any other jurisdiction on Earth, the Republic of India has fostered an extensive and innovative jurisprudence on environmental rights."[65].
Internationales Umweltrecht per se reicht nicht aus, um ein Recht auf eine saubere Umwelt abzuleiten. Dadurch, dass die meisten Dokumente nur "Soft Law" Status haben, können sie nicht als substantielle Grundlage dienen. Dagegen beinhaltet internationales Menschenrecht durchaus Normen, von denen sich im jeweiligen Kontext ein Recht auf eine saubere Umwelt ableiten lässt. Da menschenrechtsbezogene Fälle eher vor nationalen Gerichten verhandelt werden, wurde mit dem Extrembeispiel Indien [66] gezeigt, dass es mit dem anthropozentrischen Ansatz auch in der Praxis ein Recht auf eine saubere Umwelt geben kann.
Indische Gerichte und proaktive Richter haben mehr als nur einmal die Existenz eines Rechts auf eine saubere Umwelt mit den Grundrechten begründet. Doch trotz der innovativen indischen Rechtsprechung in Umweltfragen hat, dürfen die dramatischen Probleme nicht vergessen werden. Ein Recht auf eine saubere Umwelt sowie das System der Public Interest Litigation kann nicht verhindern, dass viele Menschen unter einer Zerstörung und Verschmutzung ihres natürlichen Lebensraums leiden. Die judikative Gewalt besitzt weder die Kapazität noch die Macht, sich allen Umweltvergehen zu widmen, und so bleibt die Realität eher entmutigend.
Darüber hinaus wird das Recht auf eine saubere Umwelt oftmals durch das Recht auf wirtschaftliche Entwicklung eingeschränkt. Dies geschieht insbesondere, nachdem sich Indien seit mehr als einem Jahrzehnt dem neoliberalen Konsens unterworfen hat und alle Kräfte für seinen Aufstieg zur wirtschaftlichen (und politischen) Weltmacht bündelt. So werden Umweltfragen oft vernachlässigt.[67] Obwohl das Recht auf Entwicklung bisher nicht formaljuristisch anerkannt wurde[68], zeigen einige Gerichtsurteile, dass aufgrund dieses "fiktiven" Rechts die Richter den Geltungsbereich des Recht auf eine saubere Umwelt nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit ausbalancieren müssen.[69]
Mit der in Indien praktizierten Ableitung des Recht auf eine saubere Umwelt aus "konventionellen" internationalen Menschenrechtsnormen verbindet sich die Hoffnungen, dass sich diese Entwicklung auch in anderen Rechtssystemen fortsetzt. Dies würde nationale Gesetzgeber und die internationale Staatengemeinschaft unter Druck setzen, ein expliziteres Umweltrecht zu schaffen. Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, bei der sowohl die sozio-ökonomische Situation der Menschen gefördert als auch ihre unmittelbare Umwelt sauber gehalten würde, könnte eine wirkliche Alternative werden.
[1] Vgl. Schreurs and Economy (1997), S. 1-2.
[2] Anderson (1996a), S. 1. Bemerkung: Mehr als ein Essay wurde aus diesem Buch benutzt. Leider wurden zwei verschiedene Ausgaben benutzt, weil einige Essays aus nicht nennenswerten Gründen nur noch in der anderen Ausgabe erhältlich waren. Deswegen beziehen sich die Seitennummern auf die Ausgabe, aus der der jeweilige Artikel entnommen wurde. Ein Essay, welches aus einer anderen Ausgabe entnommen wurde, hat kursive Seitenzahlen.
[3] Siehe auch Kiss and Shelton (1991), S. 1 und Shelton (2001), S. 190.
[4] Vgl. Kiss and Shelton (1991), S. 33.
[5] Vgl. Schreurs and Economy (1997), S. 1.
[6] Vgl. Boyle (1996), S. 6.
[7] Vgl. Boyle (1996), S. 6.
[8] Sands (1995), S. 221. Vor allem Umwelt- und Tierschutzaktivisten haben Bedenken gegenüber dem anthropozentrischen Ansatz. Eine detaillierte Kritik des anthropozentrischen Ansatzes bietet Redgwell (1996).
[9] Siehe auch Shelton (2001), S. 191, die meint, dass unmittelbare Kosten Entscheidungen zugunsten des Umweltschutzes unpopulär machen.
[10] Vgl. Kiss and Shelton (1991), S. 3.
[11] UNGA Res. 41/128 (1986).
[12] Siehe auch Anderson (1996a), S. 19 oder Shelton (2001), S. 192 .
[13] Stockholm Declaration on the Human Environment (16. Juni 1972), UN Doc. A/Conf.48/14/Rev.1 (UN Pub.73.II.A.14.) (1973). [Auch in 11 ILM 1416 (1972)].
[14] Vgl. Shelton (2001), S. 195.
[15] Vgl. Shelton (2001), S. 198.
[16] UN Doc. A/CONF.151/26/Rev.1 (93.I.8) (1993).
[17] Vgl. Shelton (2001), S. 196.
[18] Vgl. Boyle (1996), S. 12.
[19] UN Doc. E/CN.4/Sub.2/1989/C23 (1989).
[20] Vgl. Boyle (1996), S. 2, oder Shelton (2001), S. 232.
[21] UN Doc. E/CN.4/Sub.2/1994/9 (6 July 1994) + Corr.1 (13 Sept. 1994).
[22] Boyle (1996), S. 2.
[23] Vgl. Boyle (1996), S. 9.
[24] Vgl. Anderson (1996a), S. 4.
[25] Anderson (1996a), S. 3.
[26] Vgl. Sieghart (1990), S. 376.
[27] Boyle (1996), S. 3.
[28] Vgl. Merrills (1996), S. 9.
[29] Vgl. Anderson (1996a), S. 13.
[30] Vgl. Churchill (1996), S. 13.
[31] Boyle (1996), S. 2.
[32] In den globalen Menschenrechtsverträgen sind Art.6(1) ICCPR und Art. 14(1) ICCPR die gesetzlichen Grundlagen.
[33] Dieses Kommitee ist für die zivilen und bürgerlichen Rechte zuständig.
[34] Vgl. Churchill (1996), S. 2.
[35] Vgl. Churchill (1996), S. 5.
[36] Boyle (1996), S. 2.
[37] Operative clause 1 der UN GA Res. 45/94 (1990).
[38] Vgl. Churchill (1996), S. 8.
[39] Vgl. Churchill (1996), S. 10.
[40] Vgl. Cassese (2003), S. 383.
[41] Vgl. Churchill (1996), S. 2.
[42] Boyle (1996), S. 15.
[43] Vgl. Anderson (1996a), S. 21 und 25.
[44] Vgl. Agarwal (1992), S. 479.
[45] Vgl. Agarwal (1992), S. 479-81.
[46] Vgl. Du Bois (1996), S. 2.
[47] Vgl. Abraham (1999), S. 19-20. Er beruft sich auf Kesavananda Bharati v. State of Kerala, AIR 1973 SC 1506. Art. 51A and Art. 48A wurden 1976 im Zusammenhang mit der Stockholm Declaration in die COI aufgenommen. Vgl. Vashishth (1999), S. 13-4.
[48] Siehe auch Du Bois (1996), S. 2. Er bezieht sich auf Subhash Kumar v. State of Bihar AIR 1991 SC 420.
[49] Siehe auch Koolwal v. State of Rajasthan, AIR 1988 Raj 2, 3, para 2. Das höchste Gericht Rajasthans entschied, dass "Art. 51A gives a right to the citizen to move the Court for the enforcement of the duty cast on State instrumentalities, agencies, departments, local bodies and statutory authorities [...]." Siehe auch Anderson (1996b), S. 217, der diesen Fall des Öfteren zitiert.
[50] Art. 51(A) ist der einzige Artikel des Abschnitts Part IV(A) der COI ("Fundamental Duties" [of every citizen]).
[51] Anderson (1996b), S. 209.
[52] Vgl. Anderson (1996b), S. 209-10.
[53] Divan und Rosencranz (2001), S. 129.
[54] Vgl. Anderson (1996b), S. 224.
[55] "Public interest litigation" ist ein Rechtstreit, der im öffentlichen Interesse geführt wird. Es muss nicht, wie im "kontinentaleuropäischen System" die Betroffenheit der Kläger nachgewiesen werden. Dritte können sozusagen "im Namen des Volkes" klagen, und Richter teilweise proaktiv vorgehen.
[56] Vgl. Anderson (1996b), S. 210-1.
[57] Siehe auch Baxi (1985), S. 289-90.
[58] Dieses Recht ist vergleichbar mit dem Recht auf einen fairen Prozess aus Art. 14(1) ICCPR, welches zuvor in einem internationalen Zusammenhang diskutiert wurde.
[59] Vgl. Divan and Rosencranz (2001), S. 49.
[60] Subhash Kumar v. State of Bihar AIR 1991 SC 420, 424, para 7.
[61] In M.C. Mehta v. Union of India (1987) 4 SCC 463, 478, para 14, (auch Shiram Gas Leak Case genannt) fordert der Supreme Court "minimal environmental standards" für Industrien (hier im Falle von Gerbereien). Allerdings fehlt eine Definition von "minimal environmental standard". Dies führt unte Beachtung der Realität zur Annahme, dass Umweltstandards in in Indien eher gering sind. Das Fallbeispiel demonstriert aber angemessen, dass man den Staat deswegen verklagen kann, weil er nicht ausreichend gegen private Umweltverschmutzer vorgeht.
[62] M.C. Mehta v. Union of India (1987) 4 SCC 463, 467, para 4. Der Supreme Court bezieht sich auf die Stockholm Declaration und unterstreicht die Rolle der damaligen Ministerpräsidentin Indira Gandhi während der Verhandlungen.
[63] Siehe zum Beispiel Virender Gaur v. State of Haryana, 1992 (2) SCC 577, 581, para. 7: "Environmental, ecological, air, water, pollution etc. should be regarded as amounting to violation of Article 21. [...] it would be impossible to live with human dignity without a humane and healthy environment". Ein weiteres gutes Beispiel befindet sich in T. Damodar Rao v. The Special Officer, Municipal Cooperation of Hyderabad, AIR 1987 AP 171, 181, para 24: "The slow poisoning by the polluted atmosphere caused by environmental pollution and spoliation should also be regarded as amounting violation of Art. 21 of the Constitution." Weitere Referenzen bei: Divan and Rosencranz (2001), S. 49-51.
[64] Attakoya Thangal v. Union of India 1990 (1) KLT 580, 583, para. 7. Siehe auch Anderson (1996b), S. 215, der weitere Beispiele angibt.
[65] Anderson (1996b), S. 199.
[66] Vgl. Du Bois (1996), S. 1. Er behauptet, dass indische Gerichte einen "maximalist approach" im Zusammenhang mit der Umweltrechtssprechung genommen haben.
[67] Siehe Anderson (1996a), S. 19 und 21.
[68] Anderson (1996b), S. 220.
[69] Siehe zum Beispiel Kinkri Devu v. Himachal Pradesh AIR 1988 HP 4, 6. para 4: "[...] State keeping in view the need for industrial growth and development [...]". 9, para 9(1) stellt die Verhältnismäßigkeit heraus: "[...] need of maintaining a proper balance between the tapping of the mineral resources for the development and industrial growth on the one hand and ecology, environment etc. on the other [...]."
Dieser Beitrag gehört zum Schwerpunkt: Menschenrechte in Indien .
Kommentare
Als registriertes Mitglied können Sie einen Kommentar zu diesem Beitrag verfassen.