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30. Dezember 2002. Nachrichten: Wirtschaft & Soziales - Bhutan Bhutan verabschiedet Gesetz zur Regulierung ausländischer Investitionen

Die königliche Regierung Bhutans hat am 3. Dezember 2002 ein Auslandsinvestitions-Gesetz beschlossen. Während bisher Investitionsanträge individuell von Fall zu Fall entschieden wurden, ist nun mit der neuen Gesetzgebung ein verbindlicher Rahmen für die Genehmigung und Regulierung von Auslandsinvestitionen (Foreign direct investment, FDI) implementiert.

Dies ist ein bedeutender Schritt in der Öffnung des Landes, die erst 1961 begonnen wurde. 1990 wurde die erste ausländische Beteiligung mit 30 Millionen Ngultrum (damals etwa 2.1 Millionen US-Dollar) der japanischen Marubeni Corporation an der Bhutan Ferro Alloy Ltd (Eisenerzaufbereitung) genehmigt. Weitere ausländische Investitionen fanden in der Folge im Banksektor (Indian National Bank) und im Hotelsektor (Aman, Indonesien; Four Seasons, Singapur; und Oberoi, Indien) statt.

Die Öffnung für FDI wurde für nahezu alle Wirtschaftsbereiche beschlossen, wobei die zu öffnenden Sub-Sektoren jeweils spezifiziert wurden: Mineralverarbeitung, Landwirtschaft und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Forstwirtschaft, Viehwirtschaft, Leichtindustrie, Elektroindustrie und energieintensive Industrie, Tourismus, Transportwesen, Strassen- und Brückenbau, Bildungswesen, Informationstechnologie, Finanzwesen und Wohnungsbau. Zum Schutz inländischer Investoren wurde für die verarbeitende Industrie ein Minimuminvestment von 1 Mio. US-Dollar und für Dienstleistungen von 500.000 Dollar festgelegt. Die maximal mögliche Beteiligung ausländischer Investoren wurde auf 70% beschränkt.

Den neuen internationalen Joint-Ventures wird eine Gleichbehandlung mit bhutanischen Unternehmen garantiert. Zudem wird ihnen bei Zwangsenteignungen, die nur in Ausnahmefällen möglich sein sollen, volle Kompensation zugesagt. Zwei Details der neuen Regelung könnten sich allerdings als Hemmnis für den erhofften FDI-Zufluss erweisen: Zum einen ist die Zahl der ausländischen Beschäftigten stark einschränkt. Zum anderen muss für die Ausfuhr von Profiten ein Netto-Devisengewinn vorliegen (ausgenommen Rupien), da Bhutan sonst Zahlungsbilanzschwierigkeiten fürchtet.

Die Hoffnungen, die in das neue Gesetz gesetzt werden, sind hoch. Der Kapitalzufluss soll dem Privatsektor auf die Beine helfen, der in Bhutan extrem schwach ist. Vor allem durch Joint-Ventures in der Tourismusindustrie erhofft sich die Regierung höhere Einnahmen durch ausländische Besucher. Ferner erwartet die bhutanische Regierung Technologie-Transfers, vor allem im IT-Bereich. Allerdings sind die Beschränkungen hinsichtlich der maximalen ausländischen Beteiligung und des minimalen Investitionsvolumens gerade in diesem Bereich sehr hinderlich: IT-Unternehmen fordern zumeist eine hundertprozentige Eigentümerschaft und beginnen ein längerfristiges Engagement meist mit deutlich kleineren "Testinvestitionen".

Das verabschiedete Gesetz ist Teil der Bemühungen, Bhutans Exportbasis auszuweiten. Zur Zeit haben 95% aller Exporte Indien als Zielland, was die bhutanische Exportwirtschaft sehr anfällig bezüglich Schocks in diesem Markt macht. Die geplante Mitgliedschaft Bhutans in der WTO, für die Bhutan 1999 einen Antrag gestellt hat, ist ebenfalls Teil dieser Diversifizierungsstrategie.

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