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15. September 2005. Südasien-Informationen Nr. 8: Politik & Recht - Indien Menschenrechte in Indien

Die Menschenrechte erheben universellen Geltungsanspruch. Doch die Interpretation und jeweilige Ausgestaltung dieser Rechte sind zum Großteil Aufgabe der einzelnen Vertragsstaaten selbst. Indien hat sich mit der Unterzeichnung der beiden Menschenrechtspakte – dem Zivilpakt und dem Sozialpakt von 1976 – zu den jeweiligen Rechten bekannt. Im weitesten Sinne sollen die Menschenrechte nicht nur die Bürger gegen willkürliches staatliches Handeln schützen, sondern auch den Staat in die Pflicht nehmen, bestimmte menschenrechtliche Mindeststandards zu garantieren. Inwieweit Indien seiner Verpflichtungen nachkommt und die Menschenrechte tatsächlich umsetzt, diskutiert dieser Themenschwerpunkt. Dabei stellt sich einerseits die Frage, wie sich die Menschenrechte im kulturell heterogenen Indien inhaltlich bestimmen lassen, und andererseits, inwieweit die (westliche) Idee universeller Menschenrechte als geeignete Grundlage für den Diskurs und den Kampf für ein menschenwürdiges Leben dienen können. Neben einer allgemeinen Einführung in die Menschenrechtsthematik auf internationaler Ebene und einer speziellen Darstellung der Menschenrechte in Indien werden in den Beiträgen einzelne Rechte ausführlicher dargestellt. Darüber hinaus werden auch Verletzungen von Menschenrechten, sowie positive Beispiele, bei denen Indien als Vorbild dient, thematisiert.

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