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29. Januar 2001. Nachrichten: Politik & Recht - Bangladesch "Fatwas" in Bangladesch illegal

Das oberste Zivilgericht Bangladeschs erklärte im Januar alle Rechtsurteile islamischer Geistlicher, sogenannte Fatwas, für illegal.

Menschenrechtsgruppen sprachen von einem "historischen Urteil", das einen großen Fortschritt für den Schutz der Grundrechte in dem südasiatischen Land markiere.

Richter ordneten die Inhaftierung eines islamischen Geistlichen an, der im Nordwesten des Landes eine Scheidung bestätigt hatte, nachdem der Ehemann seiner Frau gegenüber dreimal das Wort "Talaq" ausgesprochen haben. Obwohl dies nach traditionellem islamischen Ritus einer Ehescheidung entspricht, sind mündliche Scheidungen in Bangladesch ungesetzlich.

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