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31. Mai 2001. Nachrichten: Politik & Recht - Afghanistan Taliban verbieten leichte Form der Verschleierung

Die Taliban haben den Frauen in Afghanistan eine leichte Form der Verschleierung verboten, wie die in Pakistan ansässige afghanische Nachrichtenagentur AIP am 29. Mai 2001 meldete.

Die Sittenpolizei erklärte, dass nur die afghanische Form des Tschadors gesetzmäßig sei. Der Tschador besteht aus einem meist blauen Umhang, der Kopf, Gesicht und den ganzen Körper einhüllt. Eine Kombination aus dünnem Mantel und Schal, wie sie Frauen in Saudi Arabien oder Pakistan tragen, sei nicht zulässig, sagte ein Sprecher des Religions- und Sittenministeriums.

Nach Angaben der dpa vom 31. Mai verbrannten die Taliban in Kandahar mehr als 40.000 Fotos, die Frauen zeigten, da das Fotografieren von Lebewesen unter den Taliban verboten ist.

Gemäß ihrer Auslegung des Islams zwingen die Taliban Männer zum Tragen von Turbanen und Bärten, deren vorschriftsmäßige Länge von der Sittenpolizei kontrolliert wird. Frauen dürfen sich außerhalb des Hauses nur mit dem Tschador bewegen. Er ist vor den Augen netzartig gewoben und behindert die Sicht stark. Die Taliban verbieten den Frauen Berufstätigkeit und Mädchen den Schulbesuch.

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