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31. Oktober 2000. Nachrichten: Politik & Recht - Indien Ex-Premier Rao wegen Korruption verurteilt

Am 29. September wurde der Kongreß-Politiker und ehemalige indische Premierminister P.V. Narasimha Rao von einem Sondergericht in Delhi wegen Korruption zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 100.000 Rs (4.000 DM) verurteilt.

Rao, der in seiner Amtszeit von 1991 bis 1996 die Liberalisierung der indischen Wirtschaft einleitete, wurde zusammen mit seinem Kabinettskollegen Buta Singh für schuldig befunden, Schmiergelder in Höhe von 30 Millionen Rs (1,2 Millionen DM) an zehn Abgeordnete der Jharkhand Mukti Morcha (JMM) und der Janata Dal (Ajit) gezahlt zu haben, um ihre Stimmen gegen einen Mißtrauensantrag zu kaufen, der im Juli 1993 gegen Raos Minderheitsregierung eingebracht worden war. Neun weitere Angeklagte wurden Mangels Beweisen freigesprochen.

Das Scheitern des Mißtrauensvotums sicherte damals das Überleben der Kongreß-Regierung für den Rest der Legislaturperiode und machte Rao zum ersten nicht aus der Nehru-Gandhi-Dynastie stammenden Premierminister, der eine komplette Amtszeit überstand. Dem Urteil gegen den Kongreß-Politiker waren vierjährige Gerichtsverhandlungen vorausgegangen, die 1996 begonnen hatten, nachdem die United-Front-Regierung unter Deve Gowda kurz nach ihrem Wahlsieg Anklage erheben ließ. Richter Ajit Bharihoke ließ die Strafe allerdings bis zum 8. November ruhen, um Rao die Möglichkeit zu geben, in Berufung zu gehen. gegen den 79jährigen sind weitere Korruptionsverfahren anhängig.

Im Anschluß an das Urteil stellten sich Anhänger und politische Freunde hinter Rao und würdigten die Verdienste seiner Regierung um die Wirtschaftsreformen. Schnell distanzierten sich aber führende Kongreß-Politiker, die um das Abschneiden ihrer Partei bei bevorstehenden Landtagswahlen fürchten, von dem aus Südindien stammenden Partei-Veteran, nachdem die regierende Bharatiya Janata Party das Korruptionsurteil zum Spiegelbild der "Kongreß-Kultur" erklärt hatte. Ein von Rao erhofftes politisches Come-Back dürfte damit erledigt sein.

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