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26. April 2013. Nachrichten: Politik & Recht - Pakistan Landlust wider Willen

Ex-Präsident Musharraf unter Hausarrest

Pakistans aus dem Exil heimgekehrter Ex-Präsident Pervez Musharraf darf bei den Parlamentswahlen nicht kandidieren und wurde nach seiner Flucht aus einem Gerichtsaal auf seinem Landsitz unter Hausarrest gestellt.

Politiker lieben bisweilen die Landarbeit. Doch Knastfarmer wollte Pervez Musharraf (69), der während seiner Armeekarriere den Spitznamen  "Cowboy" erhielt, wohl nicht werden. Der ehemalige pakistanische General, Putschist und Präsident mit diktatorischen Ambitionen hatte sich sein politisches Comeback anders vorgestellt, als er Ende März nach vierjährigem Exil aus Dubai heimkehrte. Dass sich die Machtverhältnisse daheim zu seinen Ungunsten verändert haben, ignorierte er offenbar. Seit seinem Putsch war er 1999 bis zu seiner Abdankung im August 2008 der erste Mann im Staate gewesen.

Mit der auf ihn maßgeschneiderten Partei  "All-Pakistanische Muslim Liga" wollte er bei den im Mai anstehenden Parlamentswahlen antreten. Die erhoffte breite Unterstützung blieb jedoch aus. Am Dienstag voriger Woche bestätigte ein Gericht das Urteil der Wahlkommission, wonach Musharraf aufgrund der laufenden Ermittlungen gegen ihn, unter anderem wegen Hochverrats, Amtsmissbrauchs und Beihilfe zum Mord, für eine Kandidatur"charakterlich nicht geeignet" sei.

Am Donnerstag vergangener Woche folgte der nächste Rückschlag. Der Gerichtshof in Islamabad verweigerte Musharraf die Kautionsverlängerung und ordnete die Festnahme an. Seine vom Militär gestellten Leibwächter verhinderten dies und flüchteten mit ihm aus dem Saal. Die Verfolgungsjagd durch Polizei und Presse endete vor einer Villa Musharrafs. Tags darauf ergab sich der Flüchtige und wurde im Offizierscasino des Polizeihauptquartiers "inhaftiert". Am Wochenende entschied ein Richter, dass Musharrafs Farm im Randbezirk Chak Shahzad zum Gefängnis umfunktioniert und er dort unter Hausarrest gestellt werde. Vor Gericht soll er sich wegen der Absetzung des Obersten Richters Iftikhar Chaudhry und der widerrechtlichen Ausrufung des Notstands im Jahr 2007 verantworten.

Die besonderen Haftbedingungen dürften ein Zugeständnis an das Militär sein, das sich bislang im Hintergrund hält und in dessen Reihen Musharraf noch viele Unterstützer hat. Trotzdem stellt der Vorgang ein Novum für Pakistan dar, denn bisher standen hochrangige Generäle außerhalb des direkten Zugriffs der Justiz. Raum für weitere Machtproben zwischen Justiz und Militär besteht reichlich, dem Gesetz nach droht dem Luxus-Knastfarmer im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft oder gar die Todesstrafe.

 

Quellen

Der Beitrag erschien im Original am 25. April 2013 in der Wochenzeitung Jungle World 17/2013.

 

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