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13. September 2010. Nachrichten: Bangladesch - Politik & Recht Oberstes Gericht verbietet Fatwas

Erfolg für Menschenrechtsaktivisten in Bangladesch

Das Oberste Gericht Bangladeschs hat entschieden, dass muslimische Geistliche in dem Land keine Strafen mehr verhängen dürfen.

Sultana Kamal
Menschenrechtsaktivistin Sultana Kamal Foto: NETZ

Alle Formen außergerichtlicher Bestrafung wurden in dem Land für illegal erklärt. Dazu zählen auch Strafen, die auf der Grundlage islamischer Rechtsgutachten ausgesprochen wurden - so genannte Fatwas. Menschenrechtsorganisationen in Bangladesch, darunter Ain o Shalish Kendro, ein Partner der deutschen Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation NETZ, hatten gegen die bisher gültige Rechtspraxis geklagt.

Traditionelle Schiedsverfahren haben in den Dörfern Bangladeschs eine wichtige Funktion, wenn es um die Lösung von Konflikten geht. Doch wenn sie ihre Kompetenzen überschreiten, werden insbesondere Frauen bestraft. In den Monaten April bis Juni waren zwei Fälle bekannt geworden, in denen Frauen zu öffentlichen Stockhieben verurteilt wurden. In vier weiteren Fällen waren Frauen durch eine Fatwa aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen worden.

Sultana Kamal, eine der führenden Menschenrechtlerinnen des Landes und Leiterin von Ain o Shalish Kendro, zeigte sich über die Entscheidung des Gerichtes erfreut: "Das Urteil ist eine Stärkung der Frauenrechte in unserem Land."

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