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Zwar möchte die Regierung das Paket mit Beginn der kommenden Sitzungsperiode noch durch das Parlament absegnen lassen, gleichwohl machte die präsidiale Unterschrift nun bereits den Weg für die Anwendung der Verordnung frei. Die Verordnung tritt die Nachfolge des Terrorism and Disruptive Activities Act (TADA) von 1987 an, den die Regierung Rao 1995 nach anhaltender Kritik auslaufen ließ.
Auch die neue Verordnung steht bei Opposition und Menschenrechtlern im Verdacht, Grundrechte zu verletzen. So erhalten die Sicherheitskräfte erstmals seit 1995 wieder landesweit die Möglichkeit, Personen vorbeugend festzunehmen und bis zu drei Monaten ohne Anklageerhebung zu inhaftieren, wenn sie terroristischer Aktivitäten verdächtigt werden. Weitgefasst bleibt dabei die Definition terroristischer Aktivitäten. So könnten nach Aussagen von Innenminister L. K. Advani, in dessen Umfeld es nach dem 11. September wiederholt falschen Anthrax-Alarm gegeben hatte, selbst Trittbrettfahrer zu drakonischen Haftstrafen verurteilt werden. Aber auch Vertreter von Parteien, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen fürchten, ins Visier der Sicherheitskräfte zu geraten, falls Demonstrationen und Proteste eskalieren.
Ebenfalls umstritten ist der Passus, der alle Bürger dazu verpflichtet, den Behörden jeden Verdacht auf terroristische Aktivitäten zu melden. Insbesondere Journalisten fürchten um die Unabhängigkeit ihrer Arbeit. Daneben erweitert die Verordnung die Abhörbefugnisse und ermöglicht die Einrichtung von Sondergerichten. 23 Organisationen aus Kashmir, dem Nordosten und Punjab werden als terroristische Vereinigungen verboten, unter ihnen die Lashkar-e-Toiba, die United Liberation Front of Assam, aber auch die Liberation Tigers of Tamil Eelam. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis bleibt es nach der neuen Verordnung allein der Regierung überlassen, Organisationen als terroristisch zu verbieten.
Innenminister Advani verteidigte die POTO gegen Kritik: "Wenn das Land den Krieg gegen den Terrorismus wagen möchte, dann brauchen wir ein entsprechendes Gesetz." Der stellvertretende Innenminister I. D. Swamy wies auf eine Reihe von Schutzklauseln hin. So sei in Zukunft eine zügigere Vernehmung vorgesehen, die verhindern soll, dass Menschen Jahre im Gefängnis verbringen, ohne dass der Prozess eröffnet wird. Sicherheitsbehörden seien verpflichtet, umgehend die Angehörigen zu informieren, wenn sie Verdächtige nach der neuen Verordnung verhafteten. Außerdem sei es den Angeklagten erlaubt, im Verlauf der Verhöre ihre Anwälte zu treffen.
Die regierende Koalition der National Democratic Alliance plante seit längerem eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Die Terroranschläge vom 11. September boten nun – wie in den USA, Frankreich, Deutschland und zahlreichen anderen Ländern – den geeigneten Anlass, die Vollmachten der Exekutive zum Schutz der "inneren Sicherheit" auszubauen.
Abzuwarten bleibt, ob und welcher Form das Anti-Terror-Paket das Parlament passiert. J.S. Verma, Vorsitzender der National Human Rights Commission, gab zu Bedenken: "Was wir brauchen, ist die striktere Umsetzung von existierenden Anti-Terror-Gesetzen und kein neues Gesetz." Die Opposition, die im Oberhaus über eine Mehrheit verfügt, hat ihren Widerstand bereits angekündigt. Insbesondere die kommunistische Parteien fürchten eine einseitige Auslegung der Bestimmungen. So wird daran erinnert, dass unter dem vor fünf Jahren ausgelaufenen TADA hauptsächlich Organisationen religiöser Minderheiten als "terroristisch" verfolgt wurden, während militante Hindunationalisten weitgehend unbehelligt blieben. Aber auch Vertreter der Regierungskoalition bleiben skeptisch. M. Karunanidhi von der tamilischen Dravida Munnetra Kazhagam, der unter Indira Gandhis Notstandsregime inhaftiert war, forderte ebenso Nachbesserungen wie Politiker der Sikh-Partei Akali Dal.
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